Patienten mit geringem Einkommen gelten oft als so genannte Härtefallpatienten. Hierunter fallen z.B. Studenten sowie Patienten, die nur teilweise arbeiten, arbeitslos sind oder eine geringe Rente bekommen.

Bei Zahnersatz (Regelversorgung) erhalten diese Patienten von jeder gesetzlichen Krankenkasse einen Zuschuss von 100%. Entscheidend hierfür ist ihr Bruttoeinkommen.

Ob Sie unter diese „Härtefallregelung“ fallen, erfahren Sie im Zweifelsfall von Ihrer Krankenkasse.